Gamsjagd und Murmeltierjagd im Ötztal

gamsjagd, murmeltierjagd - jagdpunkte & preise

Ob Gamsjagd oder Murmeltierjagd, das Ötztal beeindruckt jeden Jäger mit seiner Artenvielfalt

Vorallem die Gamsjagd und die Murmeltierjagd sind beliebte Jagdformen im Ötztal, doch die Region bietet viel mehr. Lassen Sie sich entführen in die vielfältige Tierwelt des Ötztales.

Gamswild

Böcke

bis 85 Punke: € 1.199,00
85-90 Punkte: € 1.280,00
90-95 Punkte: € 1.440,00
95-100 Punkte: € 1.600,00
Kosten je weiterem Punkt: € 150,00

Geissen

bis 60 Punkte: € 710,00
bis 80 Punkte: € 1.199,00
Kosten je weiterem Punkt: € 150,00
Zuschlag für Geiß I: € 100,-

Anzahlungen Betrag und Terminierung: € 500,00
Anschweißen, ohne Zustandebringung:
Anzahlung (€ 500,00)

Rotwild

Schmalspießer, Spießer oder Gabler: € 220,-
Ab Sechser der Klasse III: € 1.000,00

Anzahlung: Klasse III: € 200,- • Klasse II und I: € 1.000,-; Anschweißen, ohne Zustande-bringung: Anzahlung

Murmeltier

€ 180,-

Anzahlungen: € 50,- • Anschweißen, ohne Zustandebringung: € 100,-

Rehböcke

I. Bock: € 800.-

Anzahlungen: € 300,- • Anschweißen: € 300,-

Birkhahn

€ 750,-

Anzahlungen: € 300,- • Anschweißen, ohne Zustandebringung: € 300,-

Steinwild Pitztal

Böcke

Klasse III

Jährling: € 300,- (gilt nur für den Gelegenheitsfall)

Ab 2 Jahren bis Schlauchlänge
30 cm: € 950,- • 40 cm: € 1.350,- • 50 cm: € 1.950,-

für jeden zusätzlichen cm
30 cm: € 40,- • 40 cm: € 60,- • 50 cm: € 80,-

Gemessen wird der längere Schlauch, der äußeren Krümmung folgend.

Ab Klasse II
(vollend. 5.- 9. Lebensjahr)

bis 120 Punkte: € 2.500,- • mit 130 Punkten: € 3.000,- • mit 140 Punkten: € 4.000,- • mit 150 Punkten: € 6.600,-

für jeden zusätzlichen Punkt
bis 120 Punkte: € 50,- • mit 130 Punkten: € 100,- • mit 140 Punkten: € 260,- • mit 150 Punkten: € 290,-

Ab Klasse I
(ab vollend. 10. Lebensjahr)

bis 160 Punkte: € 9.500,-

für jeden zusätzlichen Punkt
bis 160 Punkte: € 300,-

Die Bewertung der Klassen I und II erfolgt nach der Formel für den Alpensteinbock, jedoch ohne Zuschläge für Farbe, Schwung und Wulstbildung (ein Gehörn mit 160 Pkt. fällt damit in der Regel bereits in die Goldmedaille bei dzt. 165 Pkt).

Anzahlung:
Klasse III: € 750,- • Klasse II: € 2.000,- • Klasse I: € 4.000,-
Fehlschüsse: lt. Pkt. 7 der Richtlinien je € 70,-

Anschweißen, ohne Zustandebringung: Hälfte der Anzahlung

 

Geissen

Jährling: € 200,-
(gilt nur für den Gelegenheitsfall)

Ab 2 Jahren
bis 45 Punkte: € 300,- • mit 55 Punkten: € 700,- • mit 60 Punkten: € 1.300,-

jeden zusätzlichen Punkt
bis 45 Punkte: € 40,- • mit 55 Punkten: € 120,- • mit 60 Punkten: € 140,-

Anzahlung:
Klasse III: € 200,- • Klasse II + I: € 500,- • Fehlschüsse: lt. Pkt. 7 der Richtlinien je € 70,-

Anschweißen, ohne Zustandebringung: Hälfte der Anzahlung

Aus zahlreichen Messungen ermittelte Durchschnittswerte ergaben für das jeweilige Alter nachstehende mittlere zirka-Maße:

Steinbock
Alter/Jahr
Hornlänge (ca.) in cm
Pkt. (ca.) ohne Zuz.
Klasse III
2
3
4
28
37
46
Klasse II
5
6
7
8
9
53
60
67
72
76
117
130
140
149
155
Klasse I
ab 10
79 & mehr
161 & mehr

Eine weibliche Trophäe mit circa 70 Punkten wird als Kapital eingeschätzt. Diese Werte können je nach Veranlagung und Zeitpunkt der Erlegung (Stand des Gehörnschubes) nach unten und oben oft nicht unerheblich abweichen. Die angegebenen Werte sind ungefähre Angaben ohne Gewähr.

* Mit den für die Berechnung der Abschusstaxen nicht berücksichtigten Zuschlägen für Schönheitskriterien (Wülste, Farbe, Schwung) nach internationaler Formel liegt somit die Gesamtpunktezahl in der Regel und bei normaler Gehörnbildung um ca. 6-7 Punkte (maximal 9 Punkte) über den angegebenen und der Verrechnung zugrunde gelegten Werten.

 

Die endgültige Abschussrechnung setzt sich zusammen aus:
• den o.a. Abschusstaxen
• den Taxen/entgelten für allfäll. Fehlschüsse,  Hüttenbenützung etc.
• den festgesetzten Schussgeldern, die an den Pirschführer und evtl. an die Begleiter direkt vom
  Jagdgast bezahlt werden müssen (Kaunertal)

Bei der Messung von „einschlauchigem” Steinwild werden die Maße des längeren Schlauches der Bewertung zugrunde gelegt.

Beträgt die Länge des kürzeren Schlauches jedoch weniger als 50% des längeren, so erfolgen je weiteres Prozent analog Prozentabschläge von der Taxe (z.B. Länge des kürzeren Schlauches = 36% des längeren, ergibt einen Abschlag von 14% = Differenz von 36% auf 50%). Die Auslage wird in diesem Fall ausgehend vom längeren Schlauch durch Verdoppelung der Messung bis zur Schädelmitte rekonstruiert. Dies gilt nicht für Trophäen, die Teile des Gehörns als Folge des Abschusses (Absturz etc.) verloren haben. In diesem Fall werden die Maße ausgehend vom unversehrten Teil des Gehörns oder aufgrund der Schätzung durch den Pirschführer festgelegt und die zu verrechnenden Punkte ermittelt. Alle Messungen und Bewertungen erfolgen durch den Pirschführer nach der erlegung bzw. durch die Jagdleitung nach Vorliegen der ausgekochten Trophäen. Sie gelten ausschließlich zur Berechnung der Abschusstaxe und nicht für jagdliche Trophäenbewertungen.

Allenfalls spätere, durch Dritte vorgenommene oder vom ursprünglichen Wert abweichende Bewertungen berechtigen in keinem Falle, Forderungen oder Ansprüche, welcher Art auch immer, abzuleiten.

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