Jagd-Bedingungen - Hotel Falknerhof in Niederthai im Ötztal in Tirol, Österreich

jagen in tirol im einklang mit der natur

Erlebnis pur - das verspricht das Jagen in Tirol.

Bei der Planung einer Jagdreise sind jedoch die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen und vor allem die vorgegebenen Jagdzeiten zu berücksichtigen. Nur so kann der Lebensraum der Tiere und die Artenvielfalt im Ötztal gesichert weiter bestehen.

Die Jagdzeiten:

Steinwild: 01.08.-15.12. • Gamswild: 01.08.-15.12. • Murmeltier: 15.08.-30.09. •
Birkhahn:
Art. 9 Vogelrichtline - Ausnahmebejagung • Rehwild: 01.06.-31.10. (I und II), 01.06.-31.12. (III), 01.06.-31.12. (Geiß) • Rotwild: 01.08.-05.11. (I), 01.06.-31.12. (Spießer), 01.08.-31.12. (II und III)

Voraussetzungen für die Jagd in Tirol:

Gültiger heimischer Jagdschein, mit dem Sie die Tiroler Jagdkarte lösen können. Die Jagdgastkarte, gültig für 10 Tage, kostet € 30,-. Für die Tiroler Jagdkarte benötigen Sie 2 Passfotos sowie eine (beglaubigte) Kopie ihres Jagd-scheines, besser noch das Original. Der führende Jäger hat die Nummer der Jagdkarte auf der Abschussmeldung zu vermerken. Eine vorschussweise Bezahlung der Jagdkarten-gebühr durch uns ist nicht möglich!

Weiters werden benötigt: eine geeignete Waffe, am besten nach Absprache, entsprech-ende Munition, eingestelltes Zielfernrohr. Vor der Jagd wird ein Probeschuss verlangt.

Anzahlung:

Bei Übernahme der Abschüsse bitten wir Sie, die vorgeschriebene Anzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Zuteilung zu leisten.

Storno/Absage:

Wird ein übernommener Abschuss bis 7 Tage vor dem vereinbarten Jagdtermin storniert, so wird ein Unkostenersatz von € 70,- je zugeteilter Wildart in Rechnung gestellt. Bei Stornierungen (Absagen) innerhalb von 7 Tagen vor dem vereinbarten Jagdtermin werden zum Unkostenersatz von € 70,- zusätzlich für die reservierten 3 bzw. 4 Pirschtage € 70,- pro Tag in Rechnung gestellt, jedoch maximal bis zur Höhe der geleisteten Anzahlung. Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Jagdtermin (Probeschusstermin) ohne vorherige Absage verfällt die gesamte geleistete Anzahlung.

Abschuss:

Die Jagd ist immer eine Individualjagd. Der Abschuss muss vor der Jagd besprochen werden und dem Abschussplan entsprechen. Der Abschuss kann erst erfolgen, wenn das Wild angesprochen werden kann und vom Jagdführer freigegeben wird. Ein Anspruch auf eine bestimmte Beschaffenheit und Güte der Trophäe besteht nicht. Mit dem Abschuss sind sämtliche Taxen voll verbindlich, wenn auch das erlegte Stück nicht der erhofften Qualität und der Preisvorstellung entsprechen sollte.

Trophäen:

Die Trophäen werden ausgekocht dem Jäger übergeben. Sie gehen erst nach vollständ-iger Bezahlung der Gesamtabrechnung und erfolgter Vorlage bei der Pflichttrophäen-schau in das Eigentum des Erlegers über.

Der Abschussnehmer hat die Trophäen auf seine Kosten der Jagdverwaltung zur Vorlage bei der Pflichttrophäenschau zur Verfügung zu stellen. Die Übersendung bzw. Abholung der Trophäen geht auf Kosten und Gefahr des Abschussnehmers. Das Wildbret (samt Decke) verbleibt der Jagdverwaltung zur Verwertung. Sollte die Trophäe präpariert werden, empfehlen wir ihnen gerne eine gute Adresse!

Führungsgelder pro Tag:

Hirsch: € 100,00 • Gams: € 100,00 • Murmel: € 30,00 • Birkhahn: € 70,00 • Rehbock: € 70,00 • Steinbock: € 100,00

Die Jagdabrechnung kann nur in bar vor Ort bezahlt werden!

Probeschuss/Fehlschüsse/Jagdwaffe:

Vor Beginn der Jagd werden mindestens 2 Probeschüsse in Gegenwart des Pirschführers verlangt. Wird - aus welchen Gründen immer - kein Probeschuss in Anwesenheit des Pirschführers abgegeben, so wird im Falle von Fehlschüssen (Wild nicht getroffen) die bei
den Abschusstaxen angeführte Gebühr in Rechnung gestellt.

Die Verwendung von Vollmantelgeschossen für die Jagd auf den Spielhahn und das Murmeltier ist nicht gestattet. Verwendet der Jagdgast für die Jagd und die Probe-schüsse eine Waffe des Pirschführers oder der Jagdverwaltung, so wird pro Schuss ein Kostenersatz in der Höhe der kollektivvertraglichen Patronenvergütung in Rechnung gestellt.

Anschweißen:

Man sollte nur aus der richtigen Entfernung und unter den besten Voraussetzungen schießen, um das Wild zu erlegen. Anschweißen wird nicht gern gesehen. In diesem Fall wird die Jagd unterbrochen und mit einem Schweißhund nachgesucht. Wird ein angeschweißtes Stück erst nach Beendigung des Jagdaufenthaltes eines Jagdgastes
gefunden oder zustandegebracht, so ist vom Abschussnehmer die Differenz zwischen dem Betrag für Anschweißen und der Abschusstaxe nachzuzahlen, worauf dem Erleger die Trophäe des Stückes ausgefolgt wird.

Hunde:

Eigene Hunde - auch Jagdhunde - dürfen auf dem Jagdgang nicht mitgenommen werden!

Haftung:

Die Jagdausübung und Fahrten innerhalb des Reviers erfolgen auf eigene Gefahr und eigenes Risiko!

In Österreich stützt sich die Jagd auf eine alte Tradition germanischen Ursprungs. Man jagt nie des Schießens oder des Wildbrets wegen. Die Philosophie der Jagd basiert auf der Suche nach dem Wild, der Pirsch, dem richtigen Ansprechen, und erst dann auf dem Abschuss.

Ein Ratschlag an die Jäger: Respektieren Sie die örtlichen Gebräuche! Ein Jäger, auch wenn er ein Gewehr oder sein Wild bei sich trägt, wird in Österreich immer gern gesehen.

WAIDMANNS HEIL!
Peter Falkner

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